Team Bürgel

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Schulinterne und -externe Weiterbildung

 

Die vom gesamten Kollegium der Schule oder von Fachkonferenzen von einzelnen Lehrkräften beabsichtigten Veranstaltungen für eine gezielte Fortbildung orientieren sich am zielgerichteten gemeinschaftlichen Lernen. Sie dienen der Unterrichtsentwicklung, behandeln fachliche und pädagogische Fragestellungen oder stehen im Zusammenhang mit der schulischen Qualitätsentwicklung.

Die grundsätzliche Zielsetzung besteht darin, dass an schulinternen Fortbildungen alle Lehrkräfte einschließlich Referendare teilnehmen. Schulinterne Fortbildungen können auch für Teile des Kollegiums durchgeführt werden, wenn sich entsprechende Interessengruppen bilden.

Traditionell findet jeweils eine schulinterne Fortbildung in der Vorbereitungswoche vor Beginn eines neuen Schuljahres statt. Das jeweilige Thema orientiert sich an aktuellen Notwendigkeiten bzw. folgt einem zentralen Schwerpunkt aus dem Schuljahresarbeitsplan. Um es für Außenstehende verständlicher zu machen: In einem Jahr steht aufgrund aktueller Erfordernisse das Thema Datenschutz im Mittelpunkt, in einem anderen Jahr ist es das Thema Lehrergesundheit wegen der entsprechenden Schwerpunktsetzung im Schuljahresarbeitsplan.

Da die Erteilung von Unterricht Vorrang vor anderen schulischen Aktivitäten hat, unterliegt auch die Planung von Fortbildungsveranstaltungen dieser Ausrichtung. Kann eine Fortbildungsmaßnahme für das gesamte Kollegium nicht durchgeführt werden, ohne dass Unterricht ausfällt, so kann im Schuljahr ein Schultag hierfür verwendet werden. Traditionell besteht an unserer Schule seit vielen Jahren ein schulinterner Modus zur Fortschreibung des Schulprogramms. Das gesamte Kollegium kommt an einem Wochenende jeweils im März zusammen. Die schulinterne Fortbildung beginnt bereits am Freitag. Für alle SuS findet parallel dazu ein mit schulexternen Partnern langfristig organisierter Aktionstag zur Berufs- und Studienorientierung statt.

Können Fortbildungsmaßnahmen für einen Teil des Kollegiums (z.B. Fachkonferenzen) nicht durchgeführt werden, ohne dass Unterricht ausfällt, so können hierfür vom jeweiligen Teilkollegium modifizierte Zeiten ab der 6. Stunde verwendet werden.

Die Fortbildungsziele orientieren sich im Wesentlichen an den schulischen Notwendigkeiten und werden in den Fachkonferenzen aufeinander abgestimmt.

Die Lehrkräfte können den Veranstaltungskatalog auf den Seiten des FortbildungsNetzes Berlin-Brandenburg nutzen, die Anmeldung für diese Veranstaltungen erfolgt ausschließlich online über den persönlichen Zugang zum FortbildungsNetz. 

 

Stellung des MBJS zur Lehrerfortbildung:

„Die Lehrkräftefortbildung ist ein zentrales Instrument der Schulentwicklung und trägt zur Sicherung und Entwicklung der Qualität in Schule und Unterricht bei. Sie dient der Erhaltung, Erweiterung und Festigung der in der Ausbildung und Berufspraxis erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten der Lehrkräfte. Die Fortbildung will die Lehrkräfte und das sonstige pädagogische Personal dabei unterstützen, ihre beruflichen Qualifikationen den veränderten Rahmenbedingungen und Anforderungen laufend anzupassen.

Zur Lehrkräftefortbildung gehören außerdem:

  • die Begleitung der Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger in der Berufseingangsphase.
  • die Qualifizierung von Lehrkräften, die sich auf die Übernahme einer Funktionsstelle oder einer besonderen schulfachlichen Aufgabe vorbereiten oder eine Aufgabe in einer Schulbehörde, im Beratungs- und Unterstützungssystem für Schule und Schulaufsicht (BUSS) oder in anderen Bereichen der Lehrerbildung wahrnehmen oder anstreben sowie
  • Qualifizierung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern in den Schuldienst.

Angebote im Rahmen der Lehrkräftefortbildung können auch die Schulen für ihre systemische Beratung und Unterstützung in einzelnen Handlungsfeldern der Schulentwicklung, insbesondere für die Unterrichtsentwicklung nutzen […]

Lehrkräfte haben nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen das Recht und die Pflicht, ihre professions- und aufgabenbezogenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch Fortbildung eigenverantwortlich zu sichern und regelmäßig weiterzuentwickeln. Sie werden dabei von der Schulleiterin oder dem Schulleiter sowie der Leiterin oder dem Leiter der zuständigen Schulbehörde insbesondere im Wege kooperativer und motivierender Personalführung beraten und unterstützt. Die Wahrnehmung des Rechts auf Fortbildung wird vor allem durch Angebote der staatlichen Lehrkräftefortbildung ermöglicht […]

Eine grundlegende Beratung und Unterstützung erhalten Lehrkräfte, Fachkonferenzen, Schulleitungen, schulische Steuergruppen und Schulkollegien über das Beratungs- und Unterstützungssystem für Schulen und Schulaufsicht (BUSS). Es umfasst Beratungs-, Unterstützungs-, Fortbildungs-, Koordinierungs-, Betreuungs- und Organisationsaufgaben für die Unterrichts- und Schulentwicklung der regionalen BUSS-Agenturen, der Stützpunkte für Begabungsförderung sowie der regionalen Arbeitsstellen für Demokratie und Integration (RAA). Im BUSS sind Schulberaterinnen und -berater mit verschiedenen Fach- und Spezialexpertisen tätig. Sie werden von den staatlichen Schulämtern berufen und durch das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) hinsichtlich ihrer Aufgaben qualifiziert und zertifiziert. Lehrkräfte und Schulen können bei Beratungs- und Fortbildungsbedarf mit der Leitung der regionalen BUSS-Agentur bei dem jeweils zuständigen staatlichen Schulamt per E-Mail direkt in Kontakt treten.“

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