Team Bürgel

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Sekundarstufe I

 

Unsere gemeinsame Aufgabe, die SuS auch durch individuelle Förderung zu bestmöglichen Ergebnissen zu führen, ist nur zusammen mit den Eltern zielführend. Die Eltern müssen über unsere Methoden und unser Handeln informiert sein und in diesen Prozess mit einbezogen werden.

Die SuS und Eltern werden zu Beginn des Schuljahres in der ersten Elternversammlung von der Klassenlehrkraft über die Kriterien der Leistungsbewertung, Abschlusskriterien und wichtige interne und offizielle Termine informiert.

 

Die Bewertung mit Noten in den Klassenstufen 7-10 erfolgt entsprechend der VV-Leistungsbewertung nach folgendem Schlüssel:

 

Erreichte Leistung

Note

ab 96%

1

ab 80%

2

ab 60%

3

ab 45%

4

ab 16%

5

unter 16%

6

 

Leistungsbewertung im Klassenverband und in Kursen ohne Fachleistungsdifferenzierung:

 

Notenstufen

Punktwerte

 

1

 

15

14

13

 

2

 

12

11

10

 

3

 

 9

 8

 7

 

4

 

 6

 5

 4

 

5

 

 3

 2

 1

6

  0

 

Leistungsbewertung in Fachleistungskursen:

 

Notenstufen

Punktwerte

E-Kurs

G-Kurs

 

 

1

 

 

15

14

13

2

1

12

11

3

2

10

 9

4

3

 8

 7

5

4

 6

 5

6

5

 4

 3

6

 2

 1

 0

 

Entsprechend der VV-Leistungsbewertung müssen in der Sekundarstufe I schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten) mit einem Anteil von 50% in die abschließende Leistungsbewertung eingehen (Mathe, Deutsch, Englisch, WP Sprache).

Schriftliche Arbeiten werden den Schülern mindestens eine Woche vorher angekündigt und in einem im Lehrerzimmer ausgehängten Klassenarbeitsplan für alle Lehrer ersichtlich eingetragen. Damit ist die Sicherheit gegeben, dass die Schüler nur eine Klassenarbeit am Tag und nicht mehr als zwei Klassenarbeiten in der Woche schreiben.

Da die Leistungsbewertung der Information der Schüler und Eltern über den Leistungsstand dient, verlangen die Lehrkräfte, dass die Bewertung von schriftlichen Arbeiten von den Eltern durch Unterschrift bestätigt wird.

 

In der 9. Klasse fertigen alle Schüler in einem Fach eigener Wahl eine Facharbeit an.

Die Bewertung (60% schriftliche Arbeit/40% Präsentation) wird mit 33,3% der nicht schriftlichen Arbeiten am Ende des Schuljahres gewichtet. Die Fachkonferenzleiter haben gemeinsam verbindliche Hinweise zur Facharbeit erarbeitet.

 

Es werden zwei Zwischenzeugnisse ausgestellt. Sie dienen der Information der Eltern und Schüler über den gegenwärtigen Leistungsstand. Die SuS der 7. und 8. Klassen erhalten vom Klassenleiter die Notenübersicht mit Einzelnoten und dem Notendurchschnitt. Die Schüler der 9. und 10. Klassen erhalten die Notenübersicht und ein Prognosezeugnis.

Im April werden die Klassenleiter in Auswertung der Zwischenzeugnisse die Eltern über nötige Kurswechsel, Abschluss-und Versetzungsgefährdung informieren, sie beraten und gemeinsam mit ihnen individuelle Pläne besprechen.

 

Die Klassenleiter und Fachlehrer der 10. Klassen haben die wichtige Aufgabe die Schüler und Eltern über die anstehenden Prüfungen zu informieren und sie beim Erzielen des erstrebten Abschlusses zu begleiten und zu unterstützen.

In der 10. Klasse legen alle SuS eine schriftliche Prüfung in Deutsch, eine schriftliche Prüfung in Mathematik, eine schriftliche Prüfung in der ersten Fremdsprache und eine mündliche Prüfung in einer spätestens in der 7. Klasse begonnenen Fremdsprache ab.

Darüber und über die Möglichkeit von bis zu drei freiwilligen mündlichen  Zusatzprüfungen werden SuS und Eltern auf der ersten Elternversammlung informiert und nach den verpflichtenden Prüfungen, am letzten Schultag vor dem Schülerbetriebspraktikum, über die Notwendigkeit freiwilliger Zusatzprüfungen beraten.

 

Sekundardstufe II

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