Konferenz der Lehrkräfte
Innerhalb eines Schuljahres muss die Lehrerkonferenz aufgrund gesetzlicher Vorgaben sechsmal tagen. Die jeweilige Schwerpunktsetzung ist orientiert an den Erfordernissen der schulischen Alltagsgestaltung. Die festgelegten Termine sind in der Terminleiste des Schuljahres enthalten. Je zwei beratende Mitglieder aus den gewählten Schüler- und Elternvertretungen sind berechtigt, an diesen Konferenzen teilzunehmen.
Elternkonferenz
In Auswertung von Erfahrungen der letzten Jahre hat es sich bewährt, dass die Elternkonferenz zweimal im Schuljahr tagt und mit eigenen Impulsen die Schuldemokratie bereichert. Ein Vertreter der Schulleitung ist grundsätzlich anwesend und erfüllt die Forderung nach Transparenz des schulischen Alltagsgeschehens.
Die festgelegten Termine sind in der Terminleiste des Schuljahres enthalten. Je zwei beratende Mitglieder aus den gewählten Schüler- und Lehrervertretungen sind berechtigt, an diesen Konferenzen teilzunehmen. Eltern volljähriger SuS werden i.d.R. nicht in die Elternkonferenz gewählt.
Schülerkonferenz
Die Beteiligung der gewählten Schülervertreter an Prozessen der Schuldemokratie ist ein wesentlicher Bestandteil der rhythmischen Aufgabenverteilungen im Schulalltag. Aus jeder Klasse sind zwei gewählte Sprecher Mitglieder der regelmäßigen Zusammenkünfte aller Klassensprecher. Aus der gymnasialen Oberstufe wurden bisher je Jahrgang entsprechend der Schüleranzahl (zwei gewählte Vertreter auf jeweils 25 SuS) für die Schülerkonferenz nominiert. Die prinzipielle Zuwendung zum Klassensystem ermöglicht einen Wahlmodus wie in der Sekundarstufe I. Der Schulleiter ist grundsätzlich anwesend und erfüllt die Forderung nach Transparenz. Die festgelegten Termine sind in der Terminleiste des Schuljahres enthalten und werden je nach aktuellen Erfordernissen kurzfristig ergänzt. Je zwei gewählte Eltern- und Lehrervertreter sind als beratende Mitglieder berechtigt, an diesen Konferenzen teilzunehmen.
Schulkonferenz
Das höchste demokratische Schulgremium tagt mindestens zweimal im Schuljahr und beschließt die Fortschreibung der Grundbausteine, die im Wesentlichen den Bildungs- und Erziehungsprozess bestimmen. Dazu zählt vor allem das Schulprogramm.
Ferner beschließt die Schulkonferenz, ob beantragte Befragungen und Forschungsprojekte von Universitäten oder Instituten in der Schule durchgeführt werden dürfen. Kurzfristige Anfragen dieser Art sind somit ausgeschlossen, auch wenn die grundsätzliche Duldung seitens des MBJS vorliegt.
Die jeweils fünf Vertreter aus den Konferenzen der Eltern, SuS und Lehrkräfte werden nach dem gesetzlich festgelegten Turnus von zwei Schuljahren im Rahmen der Wahlvorgaben des Schulgesetzes vom Geschäftsführer der Schulkonferenz (Schulleiter) über die Wahrung von personengebundenen sowie anderer sensibler Schuldaten aufgeklärt und belehrt.
Ein Vertreter des Schulträgers ist berechtigt, an den Sitzungen der Schulkonferenz teilzunehmen. Die Termine der Sitzungen sind in der Terminleiste des Schuljahres enthalten.
Fachkonferenzen
Der jeweilige Fachkonferenzleiter legt eigenverantwortlich die Rhythmisierung auf der Grundlage von mindestens drei Sitzungen der Fachkonferenz je Schulhalbjahr fest. Hinzu kommen die zentral angesetzten Termine, z.B. mit SchiC-Hintergrund. Die Arbeit an der Umsetzung administrativer Vorgaben bzgl. der Lehrplangestaltung ist für alle Pflicht.
Der Rahmenterminplan enthält Richtwerte für die zeitliche Umsetzung von Fachkonferenzen.
Das zentrale Thema einer Sitzung wird den Fachkollegen vom FKL bekannt gegeben. Ferner erfolgt vorab bei Bedarf eine Festlegung für die Übernahme einer besonderen Verantwortung für einen Fachkollegen. Der Fachkonferenzleiter legt fest, ob die Notwendigkeit besteht, dass alle oder ausgewählte Fachlehrkräfte (z.B. in Vorbereitung auf Prüfungen) an der jeweiligen Sitzung teilnehmen müssen. Jede Sitzung wird grundsätzlich protokolliert. Beschlüsse müssen als solche im Protokoll deutlich sichtbar gemacht werden. Ferner muss jeder Beschluss auf einem separaten Formblatt zur Archivierung der Schulleitung vorgelegt werden.
Die Möglichkeit der Teilnahme von Vertretern aus Eltern- bzw. Schülergremien ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese Vertreter müssen über Ort und Zeit der Sitzung vom Fachkonferenzleiter rechtzeitig informiert werden.
Das zentrale Thema ist stets die Umsetzung der neuen Rahmenlehrpläne. Die Fachkonferenz muss die Verpflichtung zur kontinuierlichen Fortbildung inhaltlich abstimmen.