Fachkonferenzen

 

Der jeweilige Fachkonferenzleiter legt eigenverantwortlich die Rhythmisierung auf der Grundlage von mindestens drei Sitzungen der Fachkonferenz je Schulhalbjahr fest. Hinzu kommen die zentral angesetzten Termine, z.B. mit SchiC-Hintergrund. Die Arbeit an der Umsetzung administrativer Vorgaben bzgl. der Lehrplangestaltung ist für alle Pflicht.

Der Rahmenterminplan enthält Richtwerte für die zeitliche Umsetzung von Fachkonferenzen.

Das zentrale Thema einer Sitzung wird den Fachkollegen vom FKL bekannt gegeben. Ferner erfolgt vorab bei Bedarf eine Festlegung für die Übernahme einer besonderen Verantwortung für einen Fachkollegen. Der Fachkonferenzleiter legt fest, ob die Notwendigkeit besteht, dass alle oder ausgewählte Fachlehrkräfte (z.B. in Vorbereitung auf Prüfungen) an der jeweiligen Sitzung teilnehmen müssen. Jede Sitzung wird grundsätzlich protokolliert. Beschlüsse müssen als solche im Protokoll deutlich sichtbar gemacht werden. Ferner muss jeder Beschluss auf einem separaten Formblatt zur Archivierung der Schulleitung vorgelegt werden.

Die Möglichkeit der Teilnahme von Vertretern aus Eltern- bzw. Schülergremien ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese Vertreter müssen über Ort und Zeit der Sitzung vom Fachkonferenzleiter rechtzeitig informiert werden.

Das zentrale Thema ist stets die Umsetzung der neuen Rahmenlehrpläne. Die Fachkonferenz muss die Verpflichtung zur kontinuierlichen Fortbildung inhaltlich abstimmen.