Vertretungskonzept

 

Für den Fall der Abwesenheit von Lehrkräften wird die Vertretung durch das verabredete Vertretungskonzept geregelt.

Abweichungen vom Stundenplan stellen stets eine Störung des schulischen Alltags dar. Um die negativen Auswirkungen so gering wie möglich zu halten, sind ein verantwortungsvoller Umgang mit möglicher Abwesenheit von Lehrkräften sowie eine verlässliche Information der SuS erforderlich.

Der Vertretungsplan wird einen Werktag im Voraus an mehreren Stellen im Schulhaus veröffentlich und gegebenenfalls aktualisiert . Lehrkräfte sowie SuS informieren sich vor dem Verlassen des Schulgebäudes über den veränderten Stundenverlauf des nächsten Werktages und am Morgen des jeweiligen Tages über mögliche Veränderungen.

 

Plötzliche und kurzfristige Erkrankung

Lehrkräfte, die kurzfristig erkranken, melden sich telefonisch bis spätestens 07:15 Uhr in der Schule, so dass der Vertretungsplan noch vor Unterrichtsbeginn aktualisiert werden kann. Die Vertretung kann durch folgende Maßnahmen geregelt werden:

  • Kurszusammenlegungen
  • Zusammenlegung von Klassen
  • Wegfall von Teilungs-, Förder- und Wahlunterricht unter besonderer Berücksichtigung der Sicherung der sonderpädagogischen Förderung
  • Nutzung des Vertretungsbudgets
  • Nutzung der Vertretungspauschale
  • Ableistung von Minusstunden
  • Einsatz der Aufsicht/ Bereitschaft (1. Bis 5. Stunde)
  • Stillbeschäftigung/ selbstständige Schülerarbeit (besonders Sek. II)
  • angeordnete Mehrarbeit

Wenn möglich teilen die Lehrkräfte Aufgaben für die zu vertretenden Klassen mit. Außerdem sind die Lehrkräfte des jeweiligen Fachbereichs bereit, um Hinweise und Vertretungsmaterial  (Arbeitsblätter, Bücher usw.) an fachfremde Lehrer zur Verfügung zu stellen.

Jede Lehrkraft legt sich einen Materialpool für Vertretungsstunden an.

 

Wahrnehmung von anderen Aufgaben, insbesondere Klausuren, Prüfungen, Projekttage und bei Genehmigung von Sonderurlaub

Die unter Punkt 1 genannten Maßnahmen für die Vertretung treffen auch für den Fall zu, dass Kollegen zur Wahrnehmung anderer Aufgaben ausgeplant werden müssen.

 

Fort- und Weiterbildung

Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen werden entsprechend des Fortbildungskonzepts in der Regel in der unterrichtsfreien Zeit durchgeführt. Sollte trotzdem eine Lehrkraft den Unterricht ganz oder teilweise nicht durchführen können, greifen ebenfalls die unter Punkt 1 genannten Regelungen.

 

Schulfahrten, Exkursionen, Betriebspraktika u.a.

Schulfahrten, Wandertage, Betriebspraktikum u.a. werden in der Regel am Ende eines ablaufenden Schuljahres  für das kommende Schuljahr geplant. Nach Möglichkeit sind einheitliche Termine von Klassen- oder Jahrgangsstufen einzuhalten. Die entsprechenden Zeiträume sind im Schuljahresarbeitsplan verankert und werden von der Lehrerkonferenz auf der ersten Sitzung des Schuljahres beschlossen. Die Schulkonferenz erhält auf der ersten Zusammenkunft die notwendigen Informationen.

Fahrten, die außerhalb der Terminplanung liegen, müssen nachvollziehbar begründet sein, z.B. nicht vorhersehbare, den Unterricht unterstützende Veranstaltungen, die bei Schuljahresbeginn noch nicht bekannt waren.

 

Elementare Ereignisse

Um einen Nachteil einzelner Klassen und Fächer auszuschließen, wird bei elementaren Ereignissen, z.B. zu starker Hitze, verkürzter Unterricht erteilt.

 

Längerfristige Abwesenheit von Lehrkräften

Bei längerfristiger Abwesenheit von Lehrkräften bzw. Lehrermangel soll die Grundversorgung lt. Stundentafel abgesichert sein. Dazu werden folgende Maßnahmen in Abstimmung mit dem Lehrerrat eingeleitet:

  • Nutzung der Vertretungsbudgets
  • Information des Schulamtes durch die Schulleitung
  • Antrag auf veränderte Stellenzuweisung zur Absicherung der Abwesenheitsvertretung
  • Nutzung der Vertretungspauschale
  • Antrag auf Genehmigung langfristiger Mehrarbeit für die Dauer von mehr als vier Wochen
  • Wegfall von Teilungs-, Förder- und Wahlunterricht

 

Bei unvermeidlichem Unterrichtsausfall wird der Unterricht nach Möglichkeit linear gekürzt, um einen Nachteil einzelner Klassen zu vermeiden. Die Information der Eltern über längerfristige Veränderungen im Unterrichtsablauf erfolgt über die Klassenleiter durch Eintragungen im Hausaufgabenheft. Gegebenenfalls erfolgt eine gesonderte Information an die Elternvertreter der entsprechenden Klassen. Das Vertretungskonzept wird fortlaufend in den Mitwirkungsgremien der Schule vorgestellt, beraten und beschlossen.